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BauWiAusbV 1999 § 44 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 43 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 8 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 9 (zu § 49) (Law)
...999, 1205 - 1207) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 8 (zu § 44) (Law)
...999, 1202 - 1204) ...
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BauWiAusbV 1999 § 9 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. (2) Umfasst das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...