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StrlSchV 2001 § 97 Überwachungsbedürftige Rückstände; unzulässige Verbringung (Law)
(1) Wer in eigener Verantwortung Arbeiten ausübt oder ausüben lässt, bei denen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen, durch deren Verwertung oder Beseitigung für Einzelpersonen der Bevölkerung de...
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StrlSchV 2001 Anlage XII (zu §§ 97 bis 102) (Law)
...98 Abs. 2) Bei Entscheidungen nach § 98 Abs. 2 über die Entlassung von Rückständen aus der Überwachung ...
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StrlSchV 2001 § 9 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (Law)
...9. überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Umweltauswirkungen, dem Umgang nicht entgegenstehen und ...
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StrlSchV 2001 Anlage II (zu §§ 9, 14, 107) (Law)
...9 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8 und 9 erfüllt sind, 3. Angaben, die es ermöglichen, die Zuverlässigkeit und die erforderliche Fachkunde...