Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 806/09 (Urteil)
...als Monatsletzter ein Samstag war. Deshalb war Zahltag gemäß § 26a Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 BMT-G-O der 29. April als vorhergehender Werktag. Nach § 26a Abs. 1 Satz 2 BMT-G-O muss der Lohn am Zahltag fü...