Schlussantrag des Generalanwalts vom Europäischer Gerichtshof - C-225/17 P (Urteil)
...atte(59). Drittens, der Rat hatte keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass IRISL tatsächlich eine Emanation des iranischen Staates war – d. h. eine Einrichtung, die an der Ausübung staatlicher Gewa...