-
AnzV 2006 § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes (Anzahl inländischer Zweigstellen) (Law)
(1) Die Anzeige der Anzahl inländischer Zweigstellen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes ist jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres einzu...
-
AnzV 2006 § 14 Anzeigen und Vorlage von Unterlagen nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (Law)
...ass das Anfangskapital eingezahlt sowie frei von Rechten Dritter ist und zur freien Verfügung der Geschäftsleiter steht. Der Nachweis kann mit Zustimmung der Bundesanstalt auch erbracht werden durch e...
-
AnzV 2006 § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wi (Law)
...9/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338, L 208 vom 2.8.2013, S. 73), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/59/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190) geändert worden ist, und ...
-
AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
...assivische Beteiligungsverhältnisse nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular "Passivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 5 dieser Verordnung einzureiche...
-
AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
...9 Satz 3 des Kreditwesengesetzes oder des Artikels 91 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllen, 4. ...