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EBO § 10 Gleisabstand (Law)
(1) Der Gleisabstand ist der Abstand von Mitte zu Mitte benachbarter Gleise; er muß mindestens den in der Anlage 4 Nr. 1 oder 2 genannten Maßen entsprechen. (2) Auf der freien Strecke muß be...
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EBO § 9 Regellichtraum (Law)
(1) Der Regellichtraum ist der zu jedem Gleis gehörende, in der Anlage 1 dargestellte Raum. Der Regellichtraum setzt sich zusammen aus dem von der jeweiligen Grenzlinie umschlossenen Raum und zusätzli...
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EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
...991, Nr. 30 Anlageband S. 27) 1. ...
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EBO Anlage 9 (zu § 22) (Law)
...991, Nr. 30 Anlageband S. 26) 1. Für die Berechnung der Fahrzeugab...
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EBO § 17 Untersuchen und Überwachen der Bahnanlagen (Law)
(1) Die Bahnanlagen sind planmäßig auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu untersuchen. Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchung haben sich nach Zustand und Belastung der Bahnanlagen sowie nach d...
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EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...991, Nr. 30 Anlageband S. 13 - 14) 1 Der Mindestgleisabstand ist durch Addition der halben Breitenmaße der Grenzlinien zu berechnen...
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EBO Anlage 3 (zu § 9) (Law)
...99 95 32 6000 92 87 29 ...
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EBO Anlage 1 (zu § 9) (Law)
...991, Nr. 30 Anlageband S. 2 - 5) Bild 1 Regellichtraum ...
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EBO Anlage 2 (zu § 9) (Law)
...991, Nr. 30 Anlageband S. 6 - 9) 1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie für feste Anlagen sind durch Addition folgender horizontal...