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BewG § 80 Vervielfältiger (Law)
(1) Die Zahl, mit der die Jahresrohmiete zu vervielfachen ist (Vervielfältiger), ist aus den Anlagen 3 bis 8 zu entnehmen. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach der Grundstücksart, der Bauart und Bau...
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BewG § 17 Geltungsbereich (Law)
...94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 zusätzlich für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben di...
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BewG Anlage 17 (zu § 163 Abs. 6 und § 164 Abs. 2 und 4) (Law)
...95 Baumschulen 894 223 2 359 ...
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BewG Anlage 9 (weggefallen) (Law)
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BewG § 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert (Law)
(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen. (2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkeh...