2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AKG § 95 Unmittelbare Haftung der Beamten aus Amtspflichtverletzungen (Law)
Wird ein Anspruch (§ 1), der auf einer in Ausübung öffentlicher Gewalt vorsätzlich begangenen Amtspflichtverletzung beruht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erfüllt, so kann derjenige, der ...
-
AKG § 9 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen (Law)
...948 in der Fassung der Verordnung vom 5. Januar 1949 (Verordnungblatt für die Britische Zone 1948 S. 110; 1949 S. 16) bestimmt war, steht der Klageerhebung nicht entgegen.