-
AAppO Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1) (Law)
...uch zu vermerken, ob und gegebenenfalls um die wievielte Wiederholungsprüfung es sich handelt oder gegebenenfalls, aus welchen Gründen die Prüfung nicht bestanden worden ist. ...
-
AAppO Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...undstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in .............................
-
AAppO § 11 Mündliche Prüfungen (Law)
...ufrechterhaltung der Ordnung. (2) Für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird an jeder Universität eine Prüfungskommission gebildet. Zu ihrem Vorsitzenden, den Mitgliedern un...
-
AAppO § 9 Bewertung der Prüfungsleistungen (Law)
...ungsabschnitts errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten der Prüfungsfächer. (3) Für die Bewertung der Pharmazeutischen Prüfung ist unter Berücksichtigung der Noten (Z...
-
AAppO § 22b Erlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...uf Erteilung zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung zuständige Behörde des Landes zu...
-
AAppO § 22a Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...utschen Sprache und seiner gesundheitlichen Eignung eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit auszuschließen. Wenn die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Einschränkungen und Nebenbestimmun...
-
AAppO Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...undstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in .............................