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StrlSchV 2001 § 56 Berufslebensdosis (Law)
Der Grenzwert für die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich strahlenexponierter Personen beträgt 400 Millisievert. Die zuständige Behörde kann im Benehmen mit einem ...
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StrlSchV 2001 § 9 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (Law)
...9. überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Umweltauswirkungen, dem Umgang nicht entgegenstehen und ...
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StrlSchV 2001 Anlage II (zu §§ 9, 14, 107) (Law)
...9 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8 und 9 erfüllt sind, 3. Angaben, die es ermöglichen, die Zuverlässigkeit und die erforderliche Fachkunde...