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ÄApprO 2002 § 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung (Law)
...rvorgeht, dass er die Ausbildung bis zu dem Termin der Prüfung abschließen wird. Die endgültige Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 ist der nach Landesrecht zuständigen Stelle unverzüglich nach...
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ÄApprO 2002 Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...rventionen, - das Verständnis von Krankheitsentstehung, -bewältigung und -prävention, ...
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ÄApprO 2002 § 35 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteord...
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ÄApprO 2002 § 35a Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteordn...
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ÄApprO 2002 § 34 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung (Law)
...rvorgeht, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist; soweit sich der Wohnsitz des Antragstellers nicht im Inland befindet, kann ein entsprechende...
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ÄApprO 2002 Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1549; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Medizin ...