Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 B 53/16 (Urteil)
...In dieser Variante setzt die Vorschrift eine konstitutiv wirkende, dem Befangenheitsgesuch stattgebende gerichtliche Zwischenentscheidung voraus; sie sanktioniert nicht die Mitwirkung eines befangenen...