Versäumnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (2. Senat) - 2 AZR 483/14 (Urteil)
...ihr Pflegedienstleiter und ein Auszubildender die Klägerin unter ihrer Wohnanschrift aufgesucht. Diese habe die Haustür zunächst nicht geöffnet. Schließlich sei sie den beiden Mitarbeitern in Dienstkl...