Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 C 27/13 (Urteil)
...Blick zu nehmen, ob die Liquids objektiv geeignet seien, zu arzneilichen Zwecken eingesetzt zu werden, und ob ihnen die Anwender überwiegend eine therapeutische Zweckbestimmung beimäßen. Beides sei ni...