-
ViehVerkV 2007 § 42 Bestandsregister (Law)
...inebestand ein Register nach dem Muster der Anlage 12 zu führen. In das Bestandsregister sind die im Bestand vorhandenen Tiere sowie die Zu- und Abgänge unter Angabe ihrer Ohrmarkennummern oder ihres ...
-
ViehVerkV 2007 § 16 Ruhen der Zulassung (Law)
...r die Zulassung nicht mehr erfüllt sind, so ordnet sie bis zur Behebung der festgestellten Mängel für einen bestimmten Zeitraum das Ruhen der Zulassung an. Im Falle eines Betriebes oder einer Schlacht...
-
ViehVerkV 2007 Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1) (Law)
...rift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen Betrieb Datum Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eige...