EuGH-Vorlage vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 61/17 (Urteil)
...i ein in der Werbung nicht unübliches stilistisches Mittel, das zudem bei der Formulierung als Hashtag weit verbreitet sei. Bei der Beurteilung des angegriffenen Zeichens in seiner Gesamtheit werde de...