Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (3. Zivilsenat) - 3 W 5/18 (Urteil)
...ivformulierung in § 3 KapMuG keinerlei inhaltliche Unterschiede, so dass schon grammatikalisch nicht ersichtlich sei, warum beiden Vorschriften ein unterschiedliches Verständnis beizumessen sein solle...