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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 C 4/16 (Urteil)
...it Wirkung für die Zukunft rechtfertigten, seien hier nicht ersichtlich, da dem Kläger eine Nachlässigkeit besonderen Ausmaßes im Umgang mit seinen Beihilfeangelegenheiten anzulasten sei. Etwaige beso...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 C 8/14 (Urteil)
...iderruf mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgte. Die Notwendigkeit, im Insolvenzverfahren die Insolvenzgläubiger bestimmen zu können, schließt es aus, die Rückwirkung des Widerrufs zu berücksichtig...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 C 48/12 (Urteil)
...isibel sei wie im zivilgerichtlichen Verfahren, greife offensichtlich nicht ein. Er begründe keine Haftung für legislatives Unrecht einschließlich des Vollzugs rechtswidriger Gesetze. In materiell-rec...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 C 47/12 (Urteil)
...isibel sei wie im zivilgerichtlichen Verfahren, greife offensichtlich nicht ein. Er begründe keine Haftung für legislatives Unrecht einschließlich des Vollzugs rechtswidriger Gesetze. In materiell-rec...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 C 46/12 (Urteil)
...isibel sei wie im zivilgerichtlichen Verfahren, greife offensichtlich nicht ein. Er begründe keine Haftung für legislatives Unrecht einschließlich des Vollzugs rechtswidriger Gesetze. In materiell-rec...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 C 39/12 (Urteil)
...ismäßig ist, wenn Nebenbestimmungen ausreichen, die Legalität einer im Übrigen offensichtlich erlaubnisfähigen Tätigkeit zu sichern. Das setzt zum einen den Nachweis der Erlaubnisfähigkeit im Übrigen ...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 C 10/12 (Urteil)
...In ihrer früheren Betriebsstätte in der H...straße ... in M. vermittelte die Klägerin Sportwetten an die I. ... Ltd. (I... Ltd.) mit Sitz in Gibraltar, die ebenso wie die Klägerin nicht über eine im I...
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 C 17/12 (Urteil)
...ich legitimen Ziels durch eine gegenläufige Glücksspielpolitik in anderen Glücksspielbereichen beeinträchtigt werden kann. Die Monopolregelung darf deshalb nicht durch die mitgliedstaatliche Politik i...