Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 86/16 (Urteil)
...inerlei ernsthaftes Bemühen um einen weiteren Termin gezeigt und insbesondere keine konkreten Terminvorschläge unterbreitet; daher habe sie die Ernsthaftigkeit ihrer Willensänderung nicht substantiier...