Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 620/12 (Urteil)
...ilung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müsse berücksichtigt werden, dass sie eine gemeinnützige Stiftung sei, die keine wirtschaftlichen Gewinnziele verfolge; ihr ausschließliches Ziel sei es...