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ABBergV § 19 Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung (Law)
...ie Risiken und Gefahren nicht durch allgemeine technische Schutzmittel oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Methoden oder Verfahren vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Die Sich...
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ABBergV Anhang 4 (zu § 19) (Law)
...iner Aktion unverzüglich wieder betriebsbereit gemacht werden. Sie müssen vor ihrer Inbetriebnahme sowie danach in ausreichender Häufigkeit auf ihre einwandfreie Funktionsweise und ihre tatsächliche W...