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AAppO § 23 Übergangsvorschriften (Law)
...is zum 31. Dezember 2005, im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum 31. Dezember 2006 und im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum 30. Juni 2008 nach diesen Vorschrift...
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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...iteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission...
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AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...ie Prüfungen in den einzelnen Fächern sollen in der Regel unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens ...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...ieregime, insbesondere für die antiinfektive Therapie, onkologische Therapie und Supportivtherapie, die antikoagulative Therapie, Immun- und Gentherapie; Therapie von Intensivpatienten; Kriterien zur ...