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Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 47/15 (Urteil)
...im Abschnitt B III 2 (= juris Rn. 102 bis 114). Die vom V. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 23. September 2009 für die Nichtzulassung der Revision gegebene Begründung ist auch inhaltlich in keiner W...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (11. Senat) - XI R 57/17 (Urteil)
...icht mehr passiviert werden dürften. Mit einer Geltendmachung durch die Gläubiger sei insoweit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen. Die Verbindlichkeiten der GmbH geg...