-
KredWG § 50 (Law)
(weggefallen)
-
KredWG Anhang I Informationsbogen für den Einleger (Law)
...ist Ihr Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einla...
-
KredWG § 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (Law)
...is hindert die für die Liquidation zuständigen Personen nicht daran, bestimmte Tätigkeiten des Instituts weiter zu betreiben, soweit dies für Zwecke des Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens erforder...