Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 281/13 (Urteil)
...Im Hinblick auf die fristlose sowie die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung vom 30. Juni 2011 hätten die Beklagten zu keinem Zeitpunkt die zur endgültigen Sanierung angekündigten Arbeiten ohne E...