Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 535/10 (Urteil)
...in einräumt und diesen so beschreibt,
dass die Klägerin ihren Herausgabeanspruch hinsichtlich der Kundendaten hinreichend präzisieren kann. Darin liegt zumindest
ein Eingriff in das Recht ...