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BauWiAusbV 1999 § 98 Übergangsregelung (Law)
...ildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften ...
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BauWiAusbV 1999 § 59 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...ildung und innerhalb der beruflichen Fachbildung abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichu...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 11 (zu § 59) (Law)
...igkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Zeitliche Richtwerte in Wochen im 3. Ausbildungsjahr ...