Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 203/14 (Urteil)
...ie Hälfte der Miteigentumsanteile in der Versammlung vertreten sind. Vereint ein Eigentümer - so wie hier die Beklagte zu 1 - allein die Mehrheit der Miteigentumsanteile auf sich, ist eine Eigentümerv...