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BeamtVG (XXXX) §§ 73 bis 76 (weggefallen) (Law)
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BeamtVG § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren (Law)
...ieses Gesetzes sowie den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen im Sinne des § 53a Abs. 2 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung hinzugerechnet. Für ihre Hinterbliebenen gilt in den Fällen der Nu...
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BeamtVG Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III (Law)
...ie Wartezeit des § 4 Abs. 1 kann nur durch die darin bezeichneten Zeiten ab Wirksamwerden des Beitritts erfüllt werden. Diese Übergangsregelung endet fünf Jahre nach Wirksamwerden des Beitritts. ...