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Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZB 6/16 (Urteil)
...insam. Insgesamt arbeiteten 57 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 50 Einrichtungen und Projekten des Beteiligten. Die Verwaltung werde von 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer eigens ei...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZB 9/16 (Urteil)
...i grundsätzlich eine entgeltliche unternehmerische Betätigung. Der hiesige Beteiligte habe neun Mitglieder. Mit diesen betreibe er den Hort mit einer Größe von 250 Kindern, die er mit 20 Erzieherinnen...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZB 7/16 (Urteil)
...iligte als Betreiber von Kindertagesstätten kein ideeller Verein sei. Es handele sich beim Beteiligten mit 11 Mitgliedern und mit jeweils 16 bis 32 Plätzen in neun Kindertagesstätten um keinen kleinen...