Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 9/13 (Urteil)
...III ZB 9/93 - zu II 2 der Gründe). Hieran ändert der maschinenschriftliche Zusatz, der eigentlich Rechtsanwältin L als Unterzeichnerin der Revisionsschrift ausweist, nichts. Gleiches gilt hinsichtlich...