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Beschluss vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZB 71/14 (Urteil)
...i seiner abweichenden Beurteilung nicht hinreichend beachtet, dass für die Frage, ob eine formgültige Unterschrift vorliegt, nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mi...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 177/14 (Urteil)
...inter dem Bindestrich erweckt aufgrund der Kleinschreibung und des fehlenden Zeichenabstands zu „borsig“ nicht den Eindruck einer Vornamensinitiale. Die Bezeichnung „aborsig“ ist nicht mit „Borsig“ id...