-
HGB § 231 (Law)
(1) Ist der Anteil des stillen Gesellschafters am Gewinn und Verlust nicht bestimmt, so gilt ein den Umständen nach angemessener Anteil als bedungen. (2) Im Gesellschaftsvertrag kann bestimm...
-
BEG § 231 (Law)
(1) Eines erneuten Antrages auf Entschädigung nach den Vorschriften dieses Gesetzes bedarf es nicht, wenn der Anspruch auf Entschädigung bereits auf Grund bisher geltender Vorschriften oder Verwaltung...
-
FamFG § 231 Unterhaltssachen (Law)
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die 1. die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, ...
-
BBauG § 231 Einigung (Law)
Einigen sich die Beteiligten während eines gerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, so gelten die §§ 110 und 111 entsprechend. Das Gericht tritt an die Stelle der Enteignungsbehörde. ...
-
BGB § 231 Irrtümliche Selbsthilfe (Law)
Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil z...
-
StGB § 231 Beteiligung an einer Schlägerei (Law)
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn du...
-
StPO § 231 Anwesenheitspflicht des Angeklagten (Law)
(1) Der erschienene Angeklagte darf sich aus der Verhandlung nicht entfernen. Der Vorsitzende kann die geeigneten Maßregeln treffen, um die Entfernung zu verhindern; auch kann er den Angeklagten währe...
-
InsO § 231 Zurückweisung des Plans (Law)
(1) Das Insolvenzgericht weist den Insolvenzplan von Amts wegen zurück, 1. wenn die Vorschriften über das Recht zur Vorlage und ...
-
LAG § 231 Rechtsnatur der Ausgleichsleistungen (Law)
Es werden gewährt 1. Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch, 2. ...
-
BrennO 1998 § 231 (Law)
(1) Beim Besuch der Räume, in denen die Geräte aufgestellt sind, ist darauf zu achten, daß sie nicht benutzt werden, um heimlich Branntwein herzustellen oder zu reinigen oder vergällten o...
-
ZPO § 231 Keine Androhung; Nachholung der Prozesshandlung (Law)
(1) Einer Androhung der gesetzlichen Folgen der Versäumung bedarf es nicht; sie treten von selbst ein, sofern nicht dieses Gesetz einen auf Verwirklichung des Rechtsnachteils gerichteten Antrag erford...
-
SGB 5 § 231 Erstattung von Beiträgen (Law)
(1) Beiträge aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen werden dem Mitglied durch die Krankenkasse auf Antrag erstattet, soweit sie auf Beträge entfallen, um die die Versorgungsbezüge und das Arbeit...
-
AO 1977 § 231 Unterbrechung der Verjährung (Law)
(1) Die Verjährung eines Anspruchs wird unterbrochen durch 1. Zahlungsaufschub, Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Aussetzung...
-
UmwG 1995 § 231 Mitteilung des Abfindungsangebots (Law)
Das Vertretungsorgan der formwechselnden Gesellschaft hat den Gesellschaftern oder Aktionären spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung, die den F...
-
AktG § 231 Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage (Law)
Die Einstellung der Beträge, die aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen gewonnen werden, in die gesetzliche Rücklage und der Beträge, die aus der Kapitalherabsetzung gewonnen werden, in die Kap...
-
SGB 6 § 231 Befreiung von der Versicherungspflicht (Law)
(1) Personen, die am 31. Dezember 1991 von der Versicherungspflicht befreit waren, bleiben in derselben Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit. Pe...
-
VerpackV 1998 Anhang II (zu § 13 Abs. 2) (Law)
( Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1344 - 1345; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
-
EinigVtr Anlage II Kap II A II Anlage II Kapitel II (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 A...
-
EinigVtr Anlage II Kap II Anlage II Kapitel II (Law)
...II Kap II) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel II der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap II ...
-
EinigVtr Anlage II Kap II A I Anlage II Kapitel II (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: Länderwahlgesetz - LWG - vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 960)