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AsylVfG 1992 § 84 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Ausländer verleitet oder dabei unterstützt, im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren u...
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AsylVfG 1992 Anlage II (zu § 29a) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1725) Albanien Bosnien und Herzegowina Ghana ...