-
SeeSchStrO 1971 Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Law)
...II.1 Sichtzeichen II.2 Schallsignale Erläuterung zur Anlage II ...
-
SeeSchStrO 1971 § 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens (Law)
(1) Bei verminderter Sicht dürfen Fahrzeuge nicht aus den Schleusen nach den Binnenhäfen und in Kiel-Holtenau auch nicht nach dem Schleusenvorhafen auslaufen, solange von dort andere Fahrzeuge in die ...
-
SeeSchStrO 1971 (XXXX) §§ 19 und 20 (weggefallen) (Law)