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Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 303/14 (Urteil)
...ruchs kann eine Unterbilanz oder Überschuldung weder herbeiführen noch vertiefen, weil der Verminderung der Aktivseite eine entsprechende Verringerung der Verbindlichkeiten gegenübersteht, die Erfüllu...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 61/15 (Urteil)
...ruchs kann eine Unterbilanz oder Überschuldung weder herbeiführen noch vertiefen, weil der Verminderung der Aktivseite eine entsprechende Verringerung der Verbindlichkeiten gegenübersteht, die Erfüllu...