-
BEGDV 1 § 16 Zahlung der Rente (Law)
(1) Die Rente wird in monatlich vorauszahlbaren Beträgen vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem die Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt sind, frühestens jedoch vom 1. November 1953 an. ...
-
BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe ist die wirtschaftliche Stellung des verstorbenen Verfolgten maßgebend, es sei denn, daß seine soziale Stellung eine günstigere Einreihung re...
-
BEGDV 1 § 1 Nachweis des Todes (Law)
(1) Der Tod oder die Todesfeststellung nach dem Verschollenheitsgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften wird regelmäßig durch öffentliche Urkunden nachgewiesen. (2) Kann der Tod oder die...
-
BEGDV 1 Anlage 2 (zu § 11 der 1.DV-BEG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1966, 299 ...