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AktG § 133 Grundsatz der einfachen Stimmenmehrheit (Law)
(1) Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse best...
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AktG § 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine (Law)
Ist eine Aktie oder ein Zwischenschein so beschädigt oder verunstaltet, daß die Urkunde zum Umlauf nicht mehr geeignet ist, so kann der Berechtigte, wenn der wesentliche Inhalt und die Unterscheidungs...