2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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BBG 2009 § 133 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (Law)
(1) Für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte nach § 6 Abs. 5 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Nach ...
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BBG 2009 § 74 Dienstkleidung (Law)
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder die von ihr oder ihm bestimmte Stelle erlässt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist. ...