-
SG § 83 Besondere Vorschriften für das Vorverfahren (Law)
(1) Der Widerspruch gegen Verwaltungsakte, die auf Grund des Vierten Abschnitts dieses Gesetzes durch die Wehrersatzbehörden ergehen, ist binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich ...
-
SG § 19 Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht (Law)
(1) Der Soldat darf, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit fordern,...
-
SG § 97 Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1815) (Law)
(1) Auf Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes und anderer Vorschriften vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1815) ein Studium oder ein...