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SGB 5 § 236 Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten (Law)
(1) Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gilt als beitragspflichtige Einnahmen ein Dreißigstel des Betrages, der als monatlicher Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des B...
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SGB 5 § 246 Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Law)
...II beziehen, gilt als Beitragssatz der ermäßigte Beitragssatz nach § 243.
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SGB 5 § 203a Meldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld (Law)
Die Agenturen für Arbeit oder in den Fällen des § 6a des Zweiten Buches die zugelassenen kommunalen Träger erstatten die Meldungen hinsichtlich der nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 2a Versicherten entspr...