-
SGB 5 § 243 Ermäßigter Beitragssatz (Law)
Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4a. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Pro...
-
SGB 5 § 13 Kostenerstattung (Law)
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht. (2) Versicherte können anstelle der Sach- ...
-
SGB 5 § 246 Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Law)
...II beziehen, gilt als Beitragssatz der ermäßigte Beitragssatz nach § 243.
-
SGB 5 § 203a Meldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld (Law)
Die Agenturen für Arbeit oder in den Fällen des § 6a des Zweiten Buches die zugelassenen kommunalen Träger erstatten die Meldungen hinsichtlich der nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 2a Versicherten entspr...