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BDG § 84 Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamten (Law)
Bei Ruhestandsbeamten werden die Disziplinarbefugnisse durch die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand zuständige oberste Dienstbehörde ausgeübt. Diese kann ihre Befugnisse durch allgemeine Ano...
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BDG § 36 Verfahren bei nachträglicher Entscheidung im Straf- oder Bußgeldverfahren (Law)
(1) Ergeht nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit der Disziplinarverfügung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren, das wegen desselben Sachverhalts eingeleitet worden ist, unanfechtbar eine Entscheidun...
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BDG § 29a Informationen nach Maßgabe des Artikels 56a der Richtlinie 2005/36/EG (Law)
Nach Maßgabe des Artikels 56a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9...