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BGB § 374 Hinterlegungsort; Anzeigepflicht (Law)
(1) Die Hinterlegung hat bei der Hinterlegungsstelle des Leistungsorts zu erfolgen; hinterlegt der Schuldner bei einer anderen Stelle, so hat er dem Gläubiger den daraus entstehenden Schaden zu ersetz...
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BGB § 96 Rechte als Bestandteile eines Grundstücks (Law)
Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks.