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BBesG § 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen (Law)
(1) Für Beamte, die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind, sind die Beträge des Grundgehaltes nach Anlage IV, des Familienzuschlags nach Anlage V und der Amts- und Stellenzulagen nach Anla...
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BBesG § 41 Änderung des Familienzuschlages (Law)
Der Familienzuschlag wird vom Ersten des Monats an gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt. Er wird nicht mehr gezahlt für den Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen an keinem Tage v...
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BBesG Anlage II (zu § 32 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1538) bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ...