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BBesG § 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag (Law)
Beamten, Richtern und Soldaten, die eine andere Person als ihr Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpfli...
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BBesG § 51 Andere Zulagen und Vergütungen (Law)
Andere als die in diesem Abschnitt geregelten Zulagen und Vergütungen dürfen nur gewährt werden, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bleiben un...
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BBesG Anlage II (zu § 32 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1538) bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ...