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AsylVfG 1992 § 60 Auflagen (Law)
(1) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), wird verpf...
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AsylVfG 1992 Anlage II (zu § 29a) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1725) Albanien Bosnien und Herzegowina Ghana ...