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BBesG § 60 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung (Law)
Endet das Beamtenverhältnis eines Anwärters kraft Rechtsvorschrift oder allgemeiner Verwaltungsanordnung mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, werden die Anwärterbezüge ...
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BBesG Anlage II (zu § 32 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1538) bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ...