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BBesG § 67 (weggefallen) (Law)
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BBesG § 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen (Law)
(1) Für Beamte, die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind, sind die Beträge des Grundgehaltes nach Anlage IV, des Familienzuschlags nach Anlage V und der Amts- und Stellenzulagen nach Anla...
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BBesG Anlage II (zu § 32 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1538) bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ...