Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 2/13 (Urteil)
...re Grenze der Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der mögliche Wortsinn der Vorschrift. Jenseits dessen wird trotz des formalen Rekurses auf die Norm nicht mehr die vom Gesetzgeber verantwortete Re...